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Mitgliedschaft

Als aktives Mitglied im TC Ruit haben Sie eine uneingeschränkte Spielberechtigung. D.h. Sie können die Plätze stundenweise und kostenlos belegen. Mit dem Mitgliedsbeitrag ist die Platzmiete schon abgegolten, also fallen keine weiteren Kosten für die Platzbelegung an. Sie können weiter an allen Clubaktivitäten teilnehmen. Was unser Club sonst noch zu bieten hat, finden Sie am besten bei einem Besuch auf unserer Anlage heraus. Am einfachsten ist es jedoch, wenn Sie während unserer Geschäftszeiten vorbeikommen. Dann kann an Ort und Stelle alles innerhalb weniger Minuten für Sie erledigt werden.
 

Wie werde ich Mitglied?

Das Anmeldeformular sowie das SEPA-Basislastschrift-Mandat - wir benötigen hierfür eine Original-Unterschrift - können Sie hier downloaden und per Post an uns senden oder uns persönlich vorbeibringen. Weitere Informationen über das Schnupperjahr erhalten Sie hier.

Die aktuelle Satzung, sowie die Spiel- und Platzordnung können Sie hier als PDF herunterladen.
 

Mitgliedsbeiträge

Schüler, Studenten und Azubis müssen bis spätestens 30. Juni des laufenden Jahres eine Bescheinigung über ihre Ausbildung vorlegen, ansonsten erfolgt umgehend Nachbelastung zum Erwachsenentarif.

Rechnungszahlern wird wegen höherem Arbeitsaufwand jährlich ein Aufschlag von € 10,00 in Rechnung gestellt.

Arbeitsdienst: Männliche Aktive ab 18 Jahre sind zu einem jährlichen Arbeitsdienst von 9 Stunden verpflichtet, davon können 6 Stunden als Hüttendienst geleistet werden. Aktive ab 70 Jahren können ihre 6 Stunden wahlweise als Hütten- oder Arbeitsdienst ableisten. Die nicht geleisteten Stunden werden mit € 15,00 pro Stunde berechnet.

Bewirtungsdienst: Alle aktiven Damen ab 18 Jahre haben ebenfalls 9 Stunden Dienst. Entweder 2x3 Stunden Hüttendienst und 3 Stunden Arbeitsdienst oder 3x3 Stunden Hüttendienst. Jeder nicht geleistete Dienst wird am Jahresende mit € 15,00 pro Stunde in Rechnung gestellt. Wer sich nicht abgemeldet hat oder bei einem Hüttendienst einfach nicht erscheind, werden € 20,00 pro Stunde berechnet.

Zweitmitgliedschaft: Muss jährlich bis spätestens 31.März des laufenden Jahres schriftlich nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt umgehend Nachbelastung zum entsprechenden Normaltarif. Der Arbeitsdienst bzw. Hüttendienst ist auf 6 Stunden begrenzt.